RUNDFUNK UND GEZ
Wenn Sie Rundfunkgeräte besitzen, müssen Sie sich nach einem Umzug auch bei der GEZ an- oder ummelden. Rundfunkgeräte sind alle Geräte mit denen Sie Radio- oder Fernsehprogramme empfangen können. Dazu gehören z.B. auch internetfähige PCs und Handys.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkgebühr ist in §2 des "Rundfunkgebührenstaatsvertrages" verankert. Sie beträgt zurzeit 5,76 Euro für ein Radio und/oder einen internetfähigen PC und 17,98 Euro für ein Fernsehgerät. Die Gebühr für alle Geräte zusammen beträgt in einem Privathaushalt ebenfalls 17,98 Euro.
Weitergehende Informationen zur Gebührenpflicht und den Zahlungsmodalitäten, wie auch zu den Sonderregelungen für nicht privat genutzte Rundfunkgeräte von Freiberuflern oder in Unternehmen hat die GEZ auf den folgenden Seiten für Sie zusammengefasst.
ANMELDUNG
Wenn Sie bisher noch keine Rundfunkgeräte angemeldet hatten können Sie hier ganz schnell und unkompliziert ihre privaten oder nicht privat genutzten Rundfunkgeräte anmelden.
UMMELDUNG
Sollten Sie bereits ein Rundfunkgebührenkonto bei der GEZ haben, können Sie auch hier Ihre Adresse und/oder Bankverbindung ganz schnell online ändern.
ABMELDUNG
Sollten Sie sich anlässlich Ihres Umzugs von sämtlichen Rundfunkempfangsgeräten oder auch nur von Ihrem Fernseher getrennt haben, können Sie diese Geräte sofern sie sich tatsächlich nicht mehr in Ihrem Besitz befinden auch abmelden. Bedenken Sie bei Ihrer Abmeldung, dass auch ein internetfähiger Computer oder ein WLAN-fähiges Handy als Rundfunkgeräte gelten und entsprechend gebührenpflichtig sind.
den Abmeldeformular können Sie nicht online ausfüllen, sondern müssen es erst ausdrucken, dann ausfüllen und mit einer Unterschrift versehen per Post an die GEZ senden.
Foto: Andrew Olney Photodisc Getty Images_Kreation HelloAG